Vorsorge

Vorsorge
Bestattungsvorsorge – eine Sorge weniger

Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen.
Wer heute schon an morgen denkt, schließt eigenverantwortlich einen 
Bestattungsvorsorgevertrag ab, 
um die Angehörigen im Trauerfall nicht unnötig zu belasten und um eigene Vorstellungen festzulegen. Sein Sie mutig und nehmen Sie Ihrer Familie eine Sorge ab. Denn es ist ein gutes Gefühl, eine Entscheidung getroffen zu haben, die man lange hinausgezögert hat.

Ein sogenannter Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. Dabei wird ein bestimmter Betrag eingezahlt, der für die Bestattungsvorsorge bei dem gewählten Bestattungsinstitut zur Verfügung steht. 
Diese Variante hat den Vorteil, dass mit dem Bestatter im Rahmen der Vorsorge bereits die individuelle Bestattung geplant werden kann. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen daher von der Aufgabe entbunden, sich selbst Gedanken über die möglichen Wünsche des Verstorbenen machen zu müssen.

Die einzige Aufgabe der Angehörigen ist es, den Bestatter im Sterbefall zu kontaktieren. Der Unterzeichner erhält mit dem Bestattungs-
vorsorgevertrag zudem die Gewissheit, dass seine Bestattung so gestaltet wird, wie er es sich gewünscht hat. 

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag besteht immer das Risiko des Verlusts des Geldes. Dies ist etwa bei einer Insolvenz oder beim Tod des Bestatters möglich. Empfehlenswert ist in diesem Fall das Hinterlegen der Geldbeträge auf einem Treuhandkonto als Vorsorge für die eigene Bestattung. Dies sichert im Falle einer Insolvenz des beauftragten Bestattungsunternehmens das eingezahlte Guthaben. Auch wenn es dazu kommen sollte, dass der Einzahlende zum Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) wird, bleibt das Geld unter gewissen Umständen unangetastet. Dies ist jedoch im Einzelfall unterschiedlich. Interessenten für Bestattungsvorsorgeverträge sollten dies im Vorfeld erfragen. Auch wenn ein Pflegefall eintritt, ist das Geld gesichert. Die Gesetzgebung sieht vor, dass zunächst das Privatvermögen des zu pflegenden Menschen verbraucht werden muss, bevor der Staat die Kosten trägt. Die meisten seriösen Bestatter bieten von sich aus die Treuhandkonten an. Diese Variante sollte bei Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags vorgezogen werden.

Eine weitere Möglichkeit der Bestattungsvorsorge ist eine Sterbegeldversicherung, eine lebenslange Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die Versicherungssumme ist sehr gering, sie beträgt meist etwa 2.500,- Euro bis 5.000,- Euro. Die Sterbegeldversicherung soll häufig dann eine angemessene Beerdigung sichern, wenn keine Hinterbliebenen mehr vorhanden sind. Aufgrund der niedrigen Versicherungssumme wurden solche Lebensversicherungen früher auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet. Anbieter solcher Sterbegeldversicherungen für die Bestattungsvorsorge sind meist sogenannte Sterbekassen. Diese sind kleinere Versicherungs-
unternehmen, die diese Art der Versicherung bereits seit Jahren anbieten. Aber auch bei größeren Versicherungen können Vorsorgeverträge abgeschlossen werden. 

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Bestattungsvorsorge
 bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
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