Der Todesfall – was ist zu tun?
Wenn ein Mensch gestorben ist, ist der erste Schritt, den Arzt zu informieren. Nachdem der Arzt bei Ihnen war, dürfen Sie in Ruhe Abschied nehmen. Es ist nicht erforderlich, den Bestatter gleich unmittelbar nach dem Tod zu informieren.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und verabschieden Sie sich liebevoll von Ihrem Angehörigen. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen und genau so, wie sie es fühlen und können.
Sei es im Kreise der Familie, mit Freunden oder im Alleinesein.
Abschied zu nehmen von dem Verstorbenen kann sein, zum letzten Mal seine Hand zu halten, ihn zu berühren, ihn zu umarmen,
zu küssen, mit ihm im Zwiegespräch zu halten – was immer Sie brauchen, es darf alles sein, wenn ein lieber Mensch gestorben ist.
Handeln Sie so wie Sie es gerade fühlen. Erst danach können Sie mit uns in Kontakt treten.
Ab der ersten Kontaktaufnahme begleiten und unterstützen wir Sie und Ihren Verstorbenen einfühlsam und würdevoll:
Wir sorgen für Sie und gestalten mit Ihnen den letzten Abschied, ob bei Ihnen zu Hause, bis 36 Stunden nach dem Tode, im Krankenhaus oder Pflegeheim. Und auch wenn andere Umstände des Todes eingetreten sind, gibt es meist die Möglichkeit, Abschied von Ihrem Verstorbenen zu nehmen. Dies kann in Abschiedsräumen, auf dem Friedhof oder im Krematorium sein.
Wir machen es möglich und sind an Ihrer Seite. Jeder weitere Schritt, den wir unternehmen, geschieht nur in Ihrem Einverständnis und wenn sie bereit dazu sind. Es liegt uns am Herzen, in Ihrem Sinne den Abschied, die Trauerfeier und die Bestattung durchzuführen und nach ihren Vorstellungen umzusetzen.
Dies besprechen wir in einem gemeinsamen Trauergespräch.